100% Förderung für die Wärmepumpe: So funktioniert „Sauber Heizen für Alle“ 2024

Die Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität. Das Förderprogramm „Sauber Heizen für Alle“ 2024 bietet einkommensschwachen Haushalten die Möglichkeit, ihre fossilen Heizsysteme durch eine Wärmepumpe zu ersetzen – und das mit einer Förderung von bis zu 100% der Kosten. In diesem Artikel erfährst du, wie du diese Förderung beantragen kannst und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Frau überlegt, wie sie 100% Förderung für ihre neue Wärmepumpe bekommt

Was ist „Sauber Heizen für Alle“ 2024

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt auch im Jahr 2024 einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung auf nachhaltige, klimafreundliche Heizungssysteme. Dieses Programm zielt darauf ab, fossile Heizungen durch umweltfreundliche Technologien zu ersetzen und so einen wesentlichen Beitrag zur Klimaneutralität Österreichs bis 2040 zu leisten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie. Dazu zählen:

  • Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme
  • Installation einer Wärmepumpe
  • Installation eines Holzzentralheizungsgeräts

Die förderungsfähigen Kosten umfassen Materialkosten, Montage sowie Planungskosten und die Entsorgung alter Heizkessel.

Klimafreundliche Nah-/Fernwärme

Wenn ein Anschluss an ein klimafreundliches oder hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz möglich ist, wird dieser bevorzugt gefördert. Mindestens 50% der Energie muss aus erneuerbaren Quellen stammen.

Wärmepumpe

Wärmepumpen sind besonders effizient und nutzen die in der Umgebungsluft, im Erdreich oder im Grundwasser gespeicherte Energie. Sie müssen bestimmte technische Kriterien erfüllen, wie z.B. die Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien und eine maximale Vorlauftemperatur von 55°C.

Holzzentralheizungsgerät

Diese Geräte nutzen Biomasse als Brennstoff und müssen die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) einhalten.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort. Der Hauptwohnsitz muss vor dem 31.12.2022 begründet worden sein.

Einkommensvoraussetzungen

Die Förderung richtet sich an Haushalte im untersten Einkommensdrittel in Österreich. Dies entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 1.904 Euro bei einem Einpersonenhaushalt. Bei Mehrpersonenhaushalten werden entsprechende Gewichtungsfaktoren der Statistik Austria angewendet. Nachweise können u.a. GIS-Befreiung, Sozialhilfe oder Wohnbeihilfe sein.

Schritte zur 100% Förderung

Die Einreichung für „Sauber Heizen für Alle“ erfolgt in drei Schritten: Registrierung, Energieberatung und Antragstellung.

Schritt 1 – Registrierung

Die Registrierung erfolgt online ab dem 2. Januar 2024 unter www.sauber-heizen.at. Registrierungen sind bis zum 31. Dezember 2024 möglich, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen. Nach der Registrierung werden die Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergeleitet.

Benötigte Unterlagen für die Registrierung

  • Nachweis der Einkommensverhältnisse (z.B. Sozialhilfe, GIS-Befreiung, Wohnbeihilfe)
  • Privathaushaltsbestätigung
  • Grundbuchauszug

Schritt 2 – Energieberatung

Nach erfolgreicher Registrierung und Überprüfung der formalen Bedingungen durch das Bundesland wird eine umfassende Energieberatung durchgeführt. Diese beinhaltet eine Erstberatung sowie Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung.

Durchführung der Energieberatung

Die Energieberatung wird von der jeweiligen Landesförderungsstelle koordiniert und unterstützt die Antragsteller bei der Planung und Umsetzung des Projekts.

Schritt 3 – Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ebenfalls online über www.sauber-heizen.at. Notwendige Unterlagen müssen hochgeladen werden.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

  • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes
  • Angebote zu den jeweiligen Gewerken (Heizungssystem, Elektroinstallationen, etc.)

Projektumsetzung und Endabrechnung

Nach der Antragstellung und der positiven Beurteilung des Förderungsantrags kann das Projekt umgesetzt werden. Die Endabrechnung erfolgt nach Projektumsetzung und Rechnungslegung.

Endabrechnung und Auszahlung

Zum Zeitpunkt der Endabrechnung müssen alle Phasen der Förderungsbearbeitung erfolgreich abgeschlossen sein. Die Endabrechnungsunterlagen werden erneut elektronisch eingereicht und geprüft. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung durch die KPC und die jeweilige Landesförderungsstelle.

Benötigte Unterlagen für die Endabrechnung

  • Inbetriebnahmebestätigung des Heizungssystems
  • Ausgefülltes und unterfertigtes Endabrechnungsformular
  • Alle Rechnungen für den Tausch des Heizungssystems

Fazit

„Sauber Heizen für Alle“ 2024 bietet eine hervorragende Möglichkeit für einkommensschwache Haushalte, ihre fossilen Heizsysteme durch eine effiziente und umweltfreundliche Wärmepumpe zu ersetzen. Mit einer Förderung von bis zu 100% der Kosten wird der Umstieg finanziell attraktiv und leistbar. Nutze diese Chance, um einen Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten und gleichzeitig deine Heizkosten zu senken.

FAQs

Kann ich die Förderung auch für einen Zweitwohnsitz beantragen?

Nein, die Förderung ist nur für den Hauptwohnsitz des Antragstellers möglich.

Was passiert, wenn die Kosten die Förderungsgrenze überschreiten?

Die Förderung deckt maximal die technologiespezifische Kostenobergrenze ab. Kosten darüber hinaus müssen selbst getragen werden.

Sind auch Eigenleistungen förderfähig?

Nein, die Installation muss von einer befugten Fachkraft durchgeführt werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Förderantrags?

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern, abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der jeweiligen Landesförderungsstelle.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Ja, es ist möglich, verschiedene Förderungen zu kombinieren, solange die Gesamtförderung die Investitionskosten nicht übersteigt.

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